Wohnfamilie Ohnesorg

Wohnen und Leben wie in einer großen Familie

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Ich möchte mehr wissen und bin ein Elternteil

Was muss ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass meine Tochter / mein Sohn Hilfe braucht?
Die jungen Menschen, die zu uns in die Wohnfamilie Ohnesorg kommen, hatten meist bereits Kontakt zu einem Jugendamt, einem Sozialamt, einer Psychiatrie oder einem Gesundheitsamt. In der Regel weisen diagnostische Einschätzungen (z.B. psychologisches Gutachten) darauf hin, dass nur eine intensive Betreuung und Förderung in einer Einrichtung wie der Wohnfamilie Ohnesorg geeignet ist, weitere Gefährdungen zu verhindern und eine angemessene Lebensperspektive zu entwickeln. Wenn Ihr Kind bereit ist, einer "Fremdunterbringung" zu zustimmen und Sie es dabei unterstützen wollen, ist die Einbeziehung aller an diesem Prozess Beteiligten angeraten, damit eine gute Abstimmung zum Wohle Ihres Kindes erreicht werden kann. Eine Aufnahme in unserer Einrichtung kann erst erfolgen, wenn ein Amt seine Zuständigkeit für den Betroffenen erklärt und uns eine schriftliche Kostenzusage vorliegt. 

Wie werde ich in die Erziehung meines Kindes einbezogen?
Sie werden zu jedem Hilfeplangespräch eingeladen, und werden so an den Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, beteiligt. Jedes Kind/jeder Jugendliche hat einen Abend in der Woche, an dem er mit Ihnen telefonieren kann, an Wochenenden oder in den Ferien können Besuchstermine vereinbart werden. Bei Fragen bezüglich ihres Kindes können Sie sich an die Mitarbeiter der Wohnfamilie Ohnesorg wenden. 

Welche Kosten trage ich als Elternteil?
Die gesamten Kosten für die Unterbringung (Entgelt) in unserer Einrichtung werden von der jeweiligen Entsendestelle (z.B. Jugendamt) durch deren Kostenzusage getragen. Die Eltern (Sorgeberechtigten) werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell an der Maßnahme bei der Wohnfamilie Ohnesorg beteiligt. Ihre finanzielle Beteiligung ist somit abhängig von Ihren Einnahmen. Wir empfehlen Ihnen, Sich vor der Aufnahme Ihres Kindes bei der Wohnfamilie Ohnesorg vom Amt über den Kostenbeitrag informieren zu lassen. Bei geringem Einkommen kann im Einzelfall von einer Heranziehung zu den Kosten abgesehen werden.

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