Wohnfamilie Ohnesorg

Bewältigung und Hoffnung

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Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für die Jugendhilfemaßnahmen in der Wohnfamilie Ohnesorg werden nach §§ 78a ff. SGB VIII festgelegt. Grundlage der Festlegung des Entgeltes sind die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und der Qualitätsstandard der Einrichtung.

Welche Leistungen werden erbracht?
Bei der Wohnfamilie Ohnesorg werden sozialpädagogische Maßnahmen nach § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen), § 35 (Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung), § 35 a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) des SGB VIII durchgeführt. Außerdem betreuen wir auch junge Menschen nach den Maßgaben der §§ 53, 54 des SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe). Die Maßgaben des § 8 (Schutzauftrag), § 61 (Datenschutz) und § 72 (z.B. Vorweisen eines Führungszeugnisses) des SGB VIII sind selbstverständlich Inhalt unserer Leistungsbeschreibung und unseres täglichen Handelns.

Wie kann ich mehr Details erfahren?
Sie können Sich gerne unsere Leistungsbeschreibung zukommen lassen, in der unsere Arbeit konkret beschrieben ist. Am besten rufen Sie uns an und besuchen uns, denn der direkte Kontakt ist immer noch das beste Mittel, um einen Eindruck von der Wohnfamilie Ohnesorg, ihren Mitarbeitern und Möglichkeiten zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Haus Bad Grönenbach
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Haus Bad Grönenbach
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Haus Falchenstraße
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